Verwendung der Studiengebühren
Seit Sommersemester 2007 bis zum Wintersemester 2011/12 erhob das KIT - wie alle baden-württembergischen Hochschulen - Studiengebühren. Über Verteilung und Verwendung der Einnahmen aus Studiengebühren entschied das Präsidium unter Einbindung des Senats, der Fakultäten und der Studierenden.
Die Verteilung der Studiengebühren auf die Fakultäten und auf fakultätsübergreifende Aufgaben erfolgte nach einem Verteilungsmodell, welches auf jeweils zwei Semester ausgelegt war (Sommer- und Wintersemester). Das Modell legte für den Geltungszeitraum fest, welche Beträge jeweils an die Fakultäten flossen oder für fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Verfügung standen.
Für die Verwendung von Studiengebühren für fakultätsübergreifende Ausgaben erstellte eine beratende Senatskommission eine Beschlussempfehlung für den Senat und das Präsidium. Die beratende Senatskommission setzte sich dafür mit den Vorschlägen von zentralen Einrichtungen (z.B. Universitätsbibliothek, SCC) auseinander, die fakultätsübergreifende Aufgaben anbieten.Die Höhe des jeweils an eine Fakultät fließenden Betrags bestimmte sich nach dem Indikator „Dienstleistungsmodifizierte Studierende“. Dieser Indikator bildet die Anzahl der Studierenden aus den einer Lehreinheit zugeordneten Studiengänge ab und berücksichtigt zudem die Lehrverflechtung zwischen den Fakultäten.
Der an die Fakultäten fließende Teil der Studiengebühren setzte sich aus zwei Beträgen zusammen: Zum einen erhielten die Fakultäten Mittel für so genannte Zielvereinbarungen. Die Verwendung der Studiengebühren in den Zielvereinbarungen wurde in der Fakultät unter Einbindung der Studierenden geplant und in einem Zielvereinbarungsgespräch zwischen Fakultäts- und Hochschulleitung festgehalten. Ziele konnten aus dem gesamten Bereich der Lehre bestimmt werden, wie z.B. die Reduzierung der Abbrecherquote insbesondere nach der Orientierungsprüfung, die Verkürzung der Studiendauer im Verhältnis zur Regelstudienzeit oder die Verbesserung der Ergebnisse in Lehrevaluationen. Bisher wurden keine quantitativen Ziele festgelegt, mittel- bis langfristig kann die Zielerreichung mit Kennzahlen messbar gemacht werden.
Zum anderen erhielten die Fakultäten Studiengebühren für Tutorien und Exkursionen. Hier erfolgte die Berechnung nach einem differenzierten Indikator „Dienstleistungsmodifizierte Studierende im 1.-4. Fachsemester", da sich die Tutorien verstärkt an jüngere Semester richten.
Das Verteilungsmodell des KIT für Studiengebühren in der schematischen Übersicht:
Einnahmen (SS + WS) | X | |
Fakultätsübergreifende Aufgaben | Z | Beratende Senatskommission erstellt Empfehlung anhand Planung zentraler Einrichtungen (UB, RZ, Abteilung Gebäude und Technik etc.). |
Fakultäten | X - Z | |
Dafür für Tutorien, Exkursionen | T | Die Verteilung erfolgt nach Indikator "Dienstleistungsmodifizierte Studierende (1. - 4. FS)". |
Dafür für Zielvereinbarungen | X - Z - T | Die Verteilung erfolgt nach Indikator "Dienstleistungsmodifizierte Studierende". |