Verwendung der Studiengebühren 2010/11
Das grundlegende Verteilungsmodell, nachdem ca. 57% der Studiengebühren an die Fakultäten verteilt werden und ca. 43% für fakultätsübergreifende Aufgaben verwendet werden, wurde unverändert fortgeführt. Die beratende Senatskommission hat Empfehlungen für die Verwendung von Studiengebühren für fakultätsübergreifende Aufgaben erarbeitet, die nach Diskussion im Senat vom Präsidium beschlossen wurden.
Für den Zeitraum 2010/11 wurden Studiengebühren in Höhe von 10,9 Mio. € verplant. Dabei wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass wie im Vorjahr 40% der Studierenden von der Zahlung der Studiengebühren befreit werden, in der Hauptsache aufgrund der seit 2009 geltenden Geschwisterregelung. Wurde im letzten Jahr noch die tatsächlich entstandene Lücke von Einnahmen gegenüber der Plansumme durch zentrale Mittel ausgeglichen, sodass das Verteilungsmodell nicht gekürzt werden musste, kamen die Mindereinnahmen in diesem Jahr vollständig im Verteilungsmodell an.
Von der Gesamtsumme von 10,9 Mio. € entfielen 6,2 Mio. € auf die Fakultäten und 4,7 Mio. € auf fakultätsübergreifende Aufgaben. Die Mittel für die Fakultäten werden gemäß dem Indikator Dienstleistungsmodifizierte Studierendenzahlen verteilt. Die dienstleistungsmodifizierten Studierendenzahlen berücksichtigen die Lehrim- und -exporte der einzelnen Lehreinheiten und stellen so den tatsächlichen Aufwand für die Lehre korrekt dar. Daher werden sie als Indikator für die aufwandsgerechte Verteilung der Studiengebühren verwendet.
Die Fakultäten schließen wie gehabt mit dem Rektorat Zielvereinbarungen über die Verwendung der Mittel. Neben den Mitteln für die Zielvereinbarungen erhalten die Fakultäten erneut insgesamt 2 Mio. € für Tutorien und Exkursionen, verteilt nach dem Indikator dienstleistungsmodifizierte Studierende im 1.-4. Fachsemester.
Verwendungsberichte der Fakultäten 2010/11