Das KIT ist seit 2014 systemakkreditiert

Eine Akkreditierung im Hochschulkontext ist ein Verfahren zu Qualitätssicherung der Studiengänge einer Hochschule und wurde verpflichtend im Rahmen des Bolognaprozesses eingeführt.

Die Hochschulen können zwischen verschiedenen Ansätzen wählen: der Programmakkreditierung, der Systemakkreditierung und den alternativen Verfahren.

Der Unterschied zwischen Programmakkreditierung und Systemakkreditierung liegt hier im Grundansatz. In einer Programmakkreditierung wird jedes Studienprogramm durch eine externe Akkreditierungsagentur überprüft. Bei einer Systemakkreditierung wird das interne Qualitätsmanagementsystem für Studium und Lehre einer Hochschule von einer externen Akkreditierungsagentur überprüft. Die Beurteilung der einzelnen Studienprogramme erfolgt dann durch das Qualitätsmanagementsystem.

Beide Verfahren haben zum Ziel, die hohe fachliche und inhaltliche Qualität sowie formale Korrektheit der Studiengänge gemäß den nationalen und europäischen Regelungen zu gewährleisten.

Das KIT hat sich für die Systemakkreditierung entschieden: Die Erstakkreditierung erfolgte für den Zeitraum vom 14.05.2014 bis zum 30.09.2020, begleitet von der schweizerischen Agentur AAQ. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung (nur intern abrufbar):

Die Reakkreditierung wurde von der Stiftung Akkreditierungsrat für den Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 30. September 2028 ausgesprochen. Das Verfahren wurde von der deutschen Agentur evalag  begleitet. Folgende Unterlagen zum Verfahren stehen zur Verfügung (nur intern abrufbar): 
-    Selbstbeurteilungsbericht  
-    dazu gehörende Anlagen 
 

Weiter Informationen zur Systemakkreditierung des KIT finden sie in der Datenbank der Stiftung Akkreditierungsrat.