Verwendung der Studiengebühren 2009/10
Das grundlegende Verteilungsmodell wurde unverändert fortgeführt. Die beratende Senatskommission hat in Ihrer Sitzung am 09.02.2009 Empfehlungen für die Verwendung von Studiengebühren für fakultätsübergreifende Aufgaben erarbeitet, die nach Diskussion im Senat in dessen Sitzung am 16.02.2009 vom Rektorat am 18.02.2009 beinahe unverändert beschlossen wurde.
Für den Zeitraum 2009/10 wurden Studiengebühren in Höhe von 13,676 Mio. € verplant. Die prognostizierten Einnahmen lagen bei 13,053 Mio. €, zusätzlich wurden die Mehreinnahmen gegenüber der Planung für 2008/09 von 623.000 € eingeplant. Damit belief sich die Gesamtsumme auf 324.000 weniger als im Vorjahr. Die Verteilung von 5,897 Mio. € für fakultätsübergeifende Aufgaben und 7,779 Mio. € gemäß den dienstleistungsmodifizierten Studierendenzahlen blieb damit prozentual praktisch gleich (43,1% zu 56,9%).
Die dienstleistungsmodifizierten Studierendenzahlen berücksichtigen die Lehrim- und –exporte der einzelnen Lehreinheiten und stellen so den tatsächlichen Aufwand für die Lehre korrekt dar. Daher werden sie als Indikator für die aufwandsgerechte Verteilung der Studiengebühren verwendet.
Die Fakultäten schließen wie gehabt mit dem Rektorat Zielvereinbarungen über die Verwendung der Mittel. Neben den Mitteln für die Zielvereinbarungen erhalten die Fakultäten erneut insgesamt 2 Mio. € für Tutorien und Exkursionen, verteilt nach dem Indikator dienstleistungsmodifizierte Studierende im 1.-4. Fachsemester.
Verteilung der Studiengebühren:
Insbesondere eine Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes hat zu einem deutlichen Rückgang der Einnahmen aus Studiengebühren geführt, die sog. Geschwisterregelung. Demnach wird seit dem SS 2009 von den Studiengebühren befreit, wer mindestens zwei Geschwister hat, von denen noch keines die Befreiung aufgrund dieser Regelung in Anspruch genommen hat. Bei der Planung der Studiengebührenverteilung im Februar 2009 wurde von 15% Befreiungen alleine aufgrund dieser Regelung ausgegangen, tatsächlich waren es aber im SS 2009 ca. 28%. Die Einnahmen im aktuellen Verteilungszeitraum werden sich daher anstatt der geplanten 13,7 Mio. € auf weniger als 12 Mio. € belaufen. Das Rektorat hat nach Diskussion in der Senatskommission und im Senat entschieden, das Verteilungsmodell dennoch aufrechtzuerhalten und die entstehende Lücke aus zentralen Budgets auszugleichen. Im nächsten Jahr werden entsprechend etwa 15% weniger Einnahmen als in diesem Jahr zu verteilen sein.