Prof. Thomas Dreier: Urheberrecht im Internet

  • Datum: 20.04.2012
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    im Streit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) mit dem Video-Portal YouTube hat das Landgericht Hamburg heute ein Urteil gefällt: Sieben der zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft beantragten Titel muss YouTube aus dem Angebot nehmen – von Deutschland aus dürfen sie künftig nicht mehr abzurufen sein. Bei Zuwiderhandlung könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro anfallen. Zudem muss YouTube die auf der Plattform eingestellten Videos, etwa durch geeignete Software, besser gegen Urheberrechtsverstöße schützen.

    Für die Diskussion um das Urheberrecht im Internet bedeutet das Urteil einen entscheidenden Schritt in Richtung auf eine Lösung. „Dass Urheber bei der Nutzung ihrer Werke im Netz nicht leer ausgehen sollen, darüber sind sich die Parteien im Grunde einig“, sagt Professor Thomas Dreier, Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Experte für Urherrecht. „Über die Höhe der Zahlungen, die der GEMA an den Werbeeinnahmen von YouTube zusteht, wird seit längerem verhandelt. Das Urteil des Landgerichts Hamburg legt YouTube recht strenge Filterpflichten auf, um die ungenehmigte Nutzung geschüzter Musikwerke zu verhindern. Zugunsten von YouTube entschied das Gericht aber auch, dass das Unternehmen nicht auf Schadensersatz haftet.“ Für weitere Informationen stellt die Abteilung Presse gern den Kontakt zu Professor Thomas Dreier her. Bitte wenden Sie sich an Margarete Lehné, Tel. 0721 608 48121 oder an das Sekretariat der Abteilung Presse, Tel. 0721- 608 47414, E-Mail an presse@kit.edu.

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    Freundliche Grüße

    Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
    Presse, Kommunikation und Marketing
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