Melanie Volkamer: IT-Sicherheit bei Online-Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen
- Datum: 07.12.2021
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ampel-Parteien planen laut Koalitionsvertrag, Online-Hauptversammlungen von börsennotierten Unternehmen, wie sie während der Corona-Pandemie übergangsweise eingeführt wurden, dauerhaft zu ermöglichen. Die bisher geäußerte Kritik an diesem Vorhaben befasst sich vornehmlich mit dem Rede- und Fragerecht der Aktionärinnen und Aktionäre. Die IT-Sicherheitsexpertin des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT), Professorin Melanie Volkamer, sieht vor allem die bei virtuell durchgeführten Hauptversammlungen für Abstimmungen angewandten Online-Wahlsysteme sehr kritisch.
„Die derzeit eingesetzten Black-Box-Systeme sind nicht nur nicht verifizierbar, sondern weisen auch diverse Schwachstellen auf. Sie sind vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, auch nicht zertifiziert“, bemängelt die Leiterin der Forschungsgruppe SECUSO – Security, Usability, Society am KIT. „Es fehlen bislang klare Anforderungen an die Sicherheit dieser Systeme und dazu, welche Annahmen an die Einsatzumgebung und die Angreifermächtigkeit akzeptabel sind“, sagt die Expertin. Solche müssten vom BSI erst einmal entwickelt werden. Beispielsweise basierten die eingesetzten Black-Box-Systeme auf der Annahme, dass die Endgeräte, von denen aus gewählt werde, sowie die Wahlserver nicht manipuliert würden. „Diese Annahmen scheinen allerdings unrealistisch, wenn man sich Medien-Berichte zu Cyber-Angriffen oder auch den BSI-Lagebericht anschaut.“
Darüber hinaus stellt Volkamer infrage, ob die für börsennotierte Aktiengesellschaften vorgeschriebene notarielle Beurkundung der Hauptversammlung unter den gegebenen Umständen überhaupt erfolgen kann. „Notarinnen und Notare können ihrer Aufgabe bezogen auf die Abstimmungen und Wahlen nur nachgehen, wenn sie zwischen einem manipulierten und einem nicht manipulierten Ergebnis unterscheiden können. Dies ist mit den bisher eingesetzten Black-Box-Systemen nicht möglich. Stattdessen müssten sogenannte Ende-zu-Ende verifizierbare Systeme eingesetzt werden. Nur so kann der Notar oder die Notarin prüfen, dass es keine Manipulationen gegeben hat“, sagt Volkamer.
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