Thomas Dreier: EU-Urheberrecht und Upload-Filter
- Datum: 19.03.2019
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Sehr geehrte Damen und Herren,
auch wenn ihr Titel bürokratisch nüchtern ist, entflammen sich an ihr die Emotionen: „Die Richtlinie über Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“. Damit will die Europäische Union den teils galoppierenden Entwicklungen der Digitalisierung und der modernen Verbreitung von Informationen im Internet Rechnung tragen. Kritiker befürchten jedoch Folgen wie Upload-Filter, Zensurmaschinen und Monopole. Ende des Monats soll die Richtlinie im EU-Parlament verabschiedet werden. Die Verschränkung von Informationswirtschaft und Urheberrecht begleitet das KIT schon seit vielen Jahren.
Hören Sie hier die Experten im Radiointerview:
„Eines vorweg: Die Anpassung des Urheberrechts ist nötig, stammt der bisherige EU-Rechtsrahmen für digitale Handlungen doch noch aus dem Jahre 2001“, stellt Professor Thomas Dreier fest, Leiter des Zentrums für Angewandte Rechtswissenschaft am KIT. Somit sind die technischen Entwicklungen von fast 20 Jahren noch nicht EU-einheitlich in eine Rechtsnorm aufgenommen. „Rechteinhaber monieren etwa die erheblichen Einnahmen der Plattformbetreiber wie YouTube, an denen sie nicht beteiligt sind. Ihnen will die EU Rechtsmittel an die Hand geben.“ Um Klagen von vornherein aus dem Weg zu gehen, könnten Plattformen daher sehr restriktive Upload-Filter einrichten und damit die Axt an die Internetkultur anlegen, die auch auf dem freien Zitieren und Teilen von Inhalten aufbaut. „Diese Regelungen sollten in ihren Wirkungen nochmals genau überdacht werden“, sagt Dreier.
„Durch die laute Diskussion über die Internetkultur gerät in den Hintergrund, dass die Richtlinie den Rechtsrahmen für viele andere Themen endlich regelt“, so Dreier. Darunter seien etwa das Text- und Data-Mining, grenzüberschreitende digitale Lehre oder die Digitalisierung von Archivbeständen. „Vor allem enthält der Richtlinientext erstmals Grundzüge eines europäischen Urhebervertragsrechts, das nach deutschem Vorbild einen besseren Schutz der schwächeren Urheber gegenüber den mächtigeren Verwertern gewährt.“
Zur Reform des EU-Urheberrechtes erschien aktuell auch ein Editorial von Thomas Dreier in der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift (NJW): https://rsw.beck.de/cms/?toc=NJW.040319
Dreier ist Vorsitzender des Fachausschusses „Urheberrecht“ der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR). Seine Forschungsschwerpunkte sind Rechtsfragen der Informationsgesellschaft, Urheberrecht und neue Technologien sowie Kunstrecht.
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