Diplom-Biologe Rüdiger Trojok: Neuer Trend Biohacking – Gentechnikgesetz nicht mehr zeitgemäß
- Datum: 13.02.2017
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Sehr geehrte Damen und Herrn,
„Biotechnologie wird in Zukunft so alltäglich und verbreitet sein wie heute die Computertechnik", sagt Rüdiger Trojok. Der Biologe erforscht am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) Innovationsprozesse und Technikfolgen. Wie die Computerpioniere der siebziger Jahre würden bald Bio-Nerds in Garagen und Souterrains an Genen herumexperimentieren, so Trojoks Prognose. In Amerika ist das wiederum in Anlehnung an die Computerszene sogenannte „Biohacking“ längst ein Trend. In Deutschland hingegen ist es Privatpersonen derzeit nicht gestattet, gentechnische Veränderungen vorzunehmen.
In den USA kann sich schon heute Jedermann ein Selbstmach-Set für biolumineszierendes Bier, erzeugt mithilfe gentechnisch veränderter Bakterien, im Internet bestellen. Hierzulande dagegen wird beim Gedanken, dass Do-it-yourself-Biologen bald zu Hause an selbst erdachten Erbmolekülen herumtüfteln könnten, nicht nur Biomaisgegnern mulmig. Gehören sechsbeinige Hunde im Park und selbstoptimierte Supermutanten im Sportstudio bald zum Alltag?
Trojok, der am Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse (ITAS) des KIT arbeitet und auch den Bundestag bei der Einschätzung neuer Technologien berät, wiegelt ab: Zwar koste ein gentechnisches Labor einzurichten inzwischen nur noch 5000 Euro und stehe mit der CRISPR/Cas-Methode ein einfaches Verfahren zur Verfügung, um DNA gezielt zu schneiden und zu verändern. „Eigenständige Experimente erfordern aber noch ein fundiertes Fachwissen und langwierige wie akkurate Vorbereitungen.“ Mal eben zum Spaß ein paar Gene auch nur von Bakterien zu verändern oder gar Organismen mit völlig neuen Eigenschaften zu kreieren sei für Hobby-Biologen deshalb schwierig bis unmöglich – für den Moment.
Infolge weiter sinkender Preise, immer einfacherer Verfahren und Labortechnik nicht größer als ein Computerchip, werde die Gentechnik zukünftig der Kontrolle und dem exklusiven Zugriff staatlicher Forschungseinrichtungen, Biotechnologieunternehmen und Großkonzernen entgleiten, erwartet Trojok. Das im Jahr 1990 erlassene Deutsche Gentechnikgesetz hält der Wissenschaftler deshalb für nicht mehr zeitgemäß. Die Risiken der damals noch jungen Gentechnik seien seinerzeit noch nicht abschätzbar gewesen, so der 31-Jährige. Deshalb seien die Regelungen vorsichtshalber extrem streng ausgestaltet. Schon für harmlose, heute tausendfach bewährte Versuche drohten drei Jahre Haft.
„Das Recht auf Forschung ist zusammen mit der Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit im Grundgesetz verankert“, sagt Trojok. Der Wissenschaftler schlägt deshalb eine Art Stufenführerschein für Privatforscher vor, damit jeder Zugang zu dem Wissen und der Technologie bekommen könne. Wer mit dem Laborbaukasten harmlose Bakterien bunt färben will, der solle dies tun dürfen. Ein weitergehendes Verändern von Organismen hingegen wäre zum Beispiel nur Genbastlern mit Biologiestudium erlaubt. „Wenn Sie heute eine Fahrerlaubnis erwerben, bekommen Sie damit auch nicht gleich die Zulassung für Schwerlaster“, sagt Trojok.
Momentan seien die rechtlichen Hürden für Biohacker hoch, meint Trojok: So verlange der Gesetzgeber einen Betreiber und einen Sicherheitsbeauftragten pro Gentechniklabor, die jeweils eine spezielle Zulassung benötigten und drei Jahre Laborerfahrung vorweisen müssen. Zudem gebe es eine große Zahl an baulichen Auflagen und Dokumentationspflichten. „Diese Regel lässt sich angesichts der technischen Möglichkeit, Gentechnik in einer dezentralisierten, miniaturisierten Weise durchzuführen, kaum noch sinnvoll umsetzen.“
Praktikabler wäre, die Sicherheitsstufe 1 des Gentechnikgesetzes weiter zu differenzieren, so Trojok. „Man kann aus dieser Stufe bereits nach bestehendem Recht Experimente ausgliedern, die etabliert sind und als sicher bewertet wurden – darunter würden auch cisgenetische und bestimmte CRISPR-Experimente fallen.“ Solche sicheren und bekannten transgenen Arbeiten müssten seiner Auffassung nach nicht den strengen gesetzlichen Auflagen des Gentechnikgesetzes unterliegen und sollten der Gesellschaft freigegeben werden, meint Trojok. Um diese Experimente anzumelden, würde sich ein schnelles Online-Register anbieten, in dem Bundes- oder besser sogar EU-weit legale Experimente gesammelt werden.
Was für Folgen und Konsequenzen eine demokratisierte und dezentrale Nutzung der Genombearbeitung in naher Zukunft haben könnte, darüber diskutieren Nachwuchswissenschaftler der Naturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geistes- und Rechtswissenschaften sowie Biohacker und auch Künstler auf Einladung von KIT und ITAS auf einer Klausurwoche in München vom 12. bis 17. März.
Für weitere Informationen stellt die Pressestelle des KIT gern Kontakt zu Rüdiger Trojok her. Bitte wenden Sie sich an Felix Mescoli, Tel. 0721 608-48120, felix.mescoli@kit.edu oder an das Sekretariat Presse, Tel. 0721 608-47414, E-Mail an presse@kit.edu.
Im Portal „KIT-Experten“ finden Sie weitere Ansprechpartner zu Highlights aus der Forschung des KIT sowie zu tagesaktuellen Themen: http://www.pkm.kit.edu/kit_experten.php
Freundliche Grüße
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
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