Verwendung der Qualitätssicherungsmittel
Zum Sommersemester 2012 sind die allgemeinen Studiengebühren an den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg weggefallen. Zur Kompensation erhält das KIT "Qualitätssicherungsmittel", je Studierenden und je Semester 280 €. Nicht berücksichtigt werden dabei Promotionsstudierende und Studierende in nicht-konsekutiven Studiengängen. Die Qualitätssicherungsmittel sind zweckgebunden für die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre zu verwenden. Zusätzliches Lehrpersonal, welches aus Qualitätssicherungsmitteln finanziert wird, erhöht die Aufnahmekapazität des KIT nicht.
Entsprechend dem §3 des Qualitätssicherungsgesetzes sind die Studierenden des KIT an der Entscheidung über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel zu beteiligen. Mit einer Vertretung der Studierenden ist Einvernehmen über die finanzierten Maßnahmen herzustellen.
Das bisherige Konzept zur Verteilung der Studiengebühren am KIT wird in Grundzügen beibehalten. Die Qualitätssicherungsmittel werden einerseits aufgeteilt in einen dezentralen Teil, der den KIT-Fakultäten zur Verfügung gestellt wird. Die Verteilung der Mittel an die KIT-Fakultäten erfolgt mittels eines Schlüssels, bei dem Studierendenzahlen und die Lehrverflechtung zwischen den Fakultäten berücksichtigt werden. Über die Verwendung der Mittel in den KIT-Fakultäten wird Einvernehmen mit den jeweiligen Studierendenvertretungen in den Fakultäten (i.d.R. Fachschaftsvertreter/-innen) hergestellt.
Weiterhin werden Qualitätssicherungsmittel für fakultätsübergreifende Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Hierfür werden Vorschläge von zentralen Einrichtungen (z.B. Bibliothek, SCC usw.) unterbreitet. Für diese zentralen Maßnahmen wird das Einvernehmen mit den Studierenden in einer Senatskommission hergestellt (vgl. §20 Gemeinsame Satzung des KIT).