Verwendung der Mittel des KIT-Qualipakts
Zum 01. Januar 2015 wurden die Qualitätssicherungsmittel (QSM) in die Grundfinanzierung überführt. In der Folge wurde das Verteilverfahren neu gestaltet. Ziele waren, bisherige bewährte Finanzierungen in Zweck und Umfang beizubehalten, Planbarkeit und Zuverlässigkeit zu steigern und das positive und konstruktive Zusammenwirken mit den Studierenden fortzuführen.
Ein Teil der bisherigen QSM wurde verstetigt und dauerhaft zugewiesen (zentral/dezentral). Weiterhin wurde ein Teil in den "KIT-Qualipakt" überführt (einschließlich des Studierendenvorschlagsbudgets entsprechend §1 Abs. 2 Qualitätssicherungsgesetz). Für den KIT-Qualipakt wurde das bisherige Verteilverfahren der QSM beibehalten. Zweckbindung bleibt weiterhin die Sicherung der Qualität in Studium und Lehre. Die Mittel des KIT-Qualipakts werden aufgeteilt in ein Budget (40%) für zentrale, fakultätsübergreifende Maßnahmen und in ein Budget (60%), welches den KIT-Fakultäten zugewiesen wird.
Für die Verwendung der zentralen Mittel wird in einer KIT-Kommission im Einvernehmen mit den Studierendenvertretern/innen ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und vom Präsidium beschlossen. Für die Verwendung der dezentralen Mittel in den KIT-Fakultäten wird ein Vorschlag im Einvernehmen mit Studierendenvertreter/innen erarbeitet und vom KIT-Dekan/von der KIT-Dekanin im Benehmen mit dem jeweiligen KIT-Fakultätsrat beschlossen.
Hier können Sie sich über die Verwendung der zentralen und dezentralen Mittel des KIT-Qualipakts informieren (Intranet).
- Vereinbarung zum KIT-Qualipakt
- Verlängerung der Vereinbarung zum KIT-Qualipakt
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2023/2024
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2022/2023
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2021/2022
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2020/2021
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2019/2020
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2018/2019
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2017/2018
- Bericht zum KIT-Qualipakt 2016/2017